WERK.ZWEI

Inhaltlich verantwortlich im Sinne des § 5 TMG:

Amtswerke Eggebek GmbH & Co KG
Tarper Straße 2
24997 Wanderup
Deutschland

04606-7619600
service@werkzwei-office.de

Coworking

Geschäftsführung:

Lars Fischer, Jana Hünefeld
USt.-ID-Nummer: DE317971916
Amtsgericht Flensburg, HRA 9513 FL

ALLGEMEINE GESCHÄFTSSBEDINGUNGEN

für Gewerbe- und Lagerraumvermietung der Amtswerke Eggebek GmbH & Co. KG (Stand: März 2023).

1. Allgemein

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in Verbindung mit dem zwischen der Amtswerke Eggebek GmbH & Co. KG (Amtswerke) und ihren Kunden abgeschlossenen Nutzungs- und Überlassungsvertrag für Büroarbeitsplätze (WERK.ZWEI). Die Amtswerke erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage des Nutzungs- und Überlassungsvertrages, diesen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung.

1.2. Das Angebot des WERK.ZWEI richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Mitarbeiter der Amtswerke sind berechtigt, soweit es für die Aufrechterhaltung des geordneten Betriebes des WERK.ZWEI, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen, den Folge zu leisten ist.

2. Lieferumfang

2.1. Die Amtswerke stellt den Kunden Büroarbeitsplätze unter der Adresse der Amtswerke einschließlich Internetzugang ohne Sekretariatsservice zur Verfügung. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Internetanbindung.

2.2. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

Tagesticket: Nutzungsberechtigung für 1 Werktag mit wechselnden Arbeitsplätzen im Rahmen der Öffnungszeiten
Wochenticket: 5 Tage Nutzungsberechtigung für 5 aufeinanderfolgende Werktage an wechselnden Arbeitsplätzen im Rahmen der Öffnungszeiten
Jahresticket: Festvermieteter Arbeitsplatz in einem Einzel- oder Doppelbüro auch außerhalb der Öffnungszeiten.

2.3. Die Arbeitsplätze werden flexibel vergeben. Die Amtswerke ist nicht verpflichtet, die jederzeitige Verfügbarkeit eines bestimmten Arbeitsplatzes zu gewährleisten. Sie hat das Recht, dem Kunden einen Büroarbeitsplatz in anderen Räumlichkeiten im vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Hiervon ist der Kunde sofern möglich im Voraus zu unterrichten.

2.4. Der Kunde ist berechtigt, neben dem zur ausschließlich eigenen Nutzung angemieteten Büroarbeitsplatz, den Empfangsbereich und die vorhandenen Flurflächen, die ausgewiesenen Toilettenanlagen und die Küche einschließlich des vorhandenen Kaffeemaschine mitzuverwenden.

2.5. Der Kunde muss nach Abschluss eines gültigen Vertrages (Postadresse o. Jahresticket) die Adresse der Amtswerke (Postanschrift) für seine Geschäftstätigkeit nutzen. Postfächer können bei einer Nutzungsdauer von mindestes sechs Monaten nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Paketsendungen an den Kunden unter der Postanschrift der Amtswerke werden in Abwesenheit des Kunden nur nach schriftlicher Vereinbarung angenommen und für diesen verwahrt.

2.6. Büroarbeitsplätze dürfen durch den Kunden ausschließlich für den im Nutzungs- und Überlassungsvertrag angegebenen Zweck benutzt werden. Jede andere Nutzung ist von der Amtswerke vorher schriftlich zu genehmigen. Die Genehmigung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Amtswerke zur fristlosen Kündigung.

2.7. Die Miete der Arbeitsplätze ist eine Pauschalmiete inklusive aller Nebenkosten im Rahmen eines üblichen Verbrauchs und einer regelmäßigen Reinigung.

2.8. Die kostenpflichtige Bereitstellung von Besprechungs- und Seminarräumen oder die Durchführung von Veranstaltungen durch die Amtswerke bedarf der gesonderten Buchung nebst Terminbestimmung.

2.9. Die Untervermietung/Nutzungsüberlassung des Büroarbeitsplatzes an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Amtswerke.

3. Zugangsbedingungen

3.1. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind Mo. – Mi. von 8:00 bis 16:00 Uhr, Do. 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr, die der Kunde ausdrücklich anerkennt.

3.2. Der Zugang zu den angemieteten Büroarbeitsplätzen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten uneingeschränkt möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht die Zugangsmöglichkeit nur für Kunden mit Schlüsseloption (Nutzungsdauer von mindestens einem Monat) oder nach vorheriger Absprache.

3.3. Eine Übernachtung in den Räumen der AMTSWERKE ist nicht gestattet.

4. Vertragsabschluss

4.1. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder digital durch die Ausführung einer Online Buchung. Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden.

4.2. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrages. Es steht der AMTSWERKE frei, jedes Angebot eines Kunden zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.3. Bei einer Online-Buchung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der AMTSWERKE erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung (auch in Form einer Rechnung) durch die AMTSWERKE zustande. Diese kann auch per E-Mail erfolgen.

4.4. Die Buchung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.

4.5. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

4.6. Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde die AGB der AMTSWERKE.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1. Alle Preise der AMTSWERKE sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2. Rechnungen sind jeweils 5 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.

5.3. Tagestickets, sind vorab in bar, per EC- oder Kredit-Karte zahlbar.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde hat den Büroarbeitsplatz pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses gereinigt und in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Er haftet für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch verursacht wurde.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich andere Nutzer in den Gemeinschaftsräumen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören, dies betrifft insbesondere das Unterlassen längerer Telefonate, lauter Unterhaltungen oder sonstiger akustischer oder visueller Störungen.

6.3. Der Kunde unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur z.B. durch Hacking.

6.4. Der Kunde wird die Dienste und Infrastruktur der AMTSWERKE für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen:

6.4.1. Jegliche rechtswidrige Tätigkeit, insbesondere:

Tätigkeiten, welche dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten und juristischen Personen entgegenstehen, zum Beispiel Diffamierung, Missbrauch, Belästigung oder Stalking;

Verbreitung von ungesetzlichen Materialien wie zum Beispiel sittenwidrigem oder beleidigendem Material innerhalb oder über die von AMTSWERKE bereitgestellte Infrastruktur;

Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, insbesondere Bildern, Fotografien, Filmen oder Software welche den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;

Verbreitung von Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Würmer oder Bots; illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;

6.4.2. Tätigkeiten, welche der Integrität der AMTSWERKE und den Nutzern schaden können, insbesondere:

unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb der AMTSWERKE;

Nutzung im Zusammenhang mit Kettenbriefen, Spam-E- Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;

Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen;

Nutzung im Zusammenhang mit Waffenherstellung oder Waffenhandel;

Nutzung im Zusammenhang mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten;

Nutzung im Zusammenhang mit esoterischen oder pseudoreligiösen Inhalten.

6.4.3. Tätigkeiten, welche einer störungsfreien Nutzung des Coworking durch die Nutzer entgegenstehen, insbesondere:

Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und von der Anwendung der Services und Infrastruktur der AMTSWERKE;

Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen; Angabe von falschen Identitätsdaten.

6.4.4. Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmung berechtigt die AMTSWERKE zur fristlosen Kündigung.

6.5. Die AMTSWERKE stellt den Kunden technische und sonstige Gegenstände in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig getestet und gewartet. Mit allen zur Verfügung gestellten Geräten ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.

6.6. Dem Kunden ist bekannt, dass die AMTSWERKE jährlich zwischen dem 24.12. und 2.1 sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen ist. Davon ausgenommen sind Kunden, die einen Schlüssel besitzen. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Nutzungsentgelts.

6.7. Jegliche Veränderungen an den Arbeitsplätzen, Um- und Einbauten, Installationen, etc. durch den Nutzer sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die AMTSWERKE und auf Kosten des Kunden zulässig. Auf Verlangen der AMTSWERKE ist der Kunde zur vollständigen und fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Im Falle der Zustimmung der AMTSWERKE zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

7. Datenschutz

7.1. Die AMTSWERKE wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

7.2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden von der AMTSWERKE vertraulich behandelt.

7.3. Sollte ein Kunde Kenntnis über vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse anderer Nutzer erlangen, ist der Kunde zum Stillschweigen verpflichtet, sofern dies nicht dem Gesetz entgegensteht. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die AMTSWERKE zur fristlosen Kündigung.

8. Kündigungen

8.1. Bei Buchung eines Jahrestickets können beide Vertragsparteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere zwölf Monate.

8.2. Der Kunde kann seine im Preis- und Leitungsverzeichnisses genannten Zusatzleistungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

8.3. Die AMTSWERKE kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt auch vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist. Weitere gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte der AMTSWERKE und des Kunden bleiben hiervon unberührt.

8.4. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

8.5. Tagesbuchungen können nicht storniert werden und werden nicht erstattet.

9. Nutzungsverhalten im Internet

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Dies gilt auch für den Datenverkehr des Nutzers über die AMTSWERKE. Der Kunde meldet Gesetzesverstöße an die AMTSWERKE. Er allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

9.2. Der Kunde  unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Bewegtbildern (Filmen) ist strengstens untersagt.

9.3. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden hat dieser der AMTSWERKE den entstandenen Schaden zu ersetzen.

10. Gewährleistung, Haftung

10.1. Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbüro bzw. Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche aus §§ 536, 536a BGB. Eine Minderung ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn im vertragsgemäßen Zustand befindet.

10.2. Wird eine Leistung nicht oder verspätet erbracht, beschränkt sich die Haftung der AMTSWERKE darauf, dem Kunden einen angemessenen Teil des vereinbarten Entgelts gutzuschreiben oder zu erstatten. Die Haftung für Schäden, die durch Fahrlässigkeit der AMTSWERKE oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf solche Verletzungen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.

10.3. Der Haftungsausschluss gilt  nicht für Schadensersatzansprüche, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der AMTSWERKE beruhen. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.4. Die AMTSWERKE haftet nicht für Schäden, die durch die Nichterbringung der vereinbarten Leistung infolge mechanischer Defekte, Streik, Personalmangel oder aus sonstigen Gründen entstehen.

10.5. Die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen.

10.6. Die AMTSWERKE übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur AMTSWERKE unterbleiben. Sofern die AMTSWERKE von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat sie das Recht das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde die AMTSWERKE von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt der AMTSWERKE die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die AMTSWERKE von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

10.7. Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig frei, haftet er der AMTSWERKE für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.

10.8. Das Betreten der angrenzenden Räumlichkeiten der AMTSWERKE durch den Kunden oder seiner Besucher ist untersagt.

10.9. Die AMTSWERKE ist nicht kindergerecht oder kindersicher eingerichtet. Es steht den Kunden eigene Kinder auf eigene Gefahr mitzubringen, sofern sie selbst für die Sicherheit und das Wohlergehen Sorge tragen und das Kind einer störungsfreien Nutzung des Coworking nicht entgegensteht. Eltern haften für ihre Kinder. Der Kunde ist ausdrücklich auf die Gefahren insbesondere durch LKW-Verkehr sowie Steckdosen ausdrücklich hingewiesen.

10.10. Kunden können einen Hund nach vorheriger Absprache in die Räumlichkeiten der AMTSWERKE mitbringen. Voraussetzung ist, dass der Hund die Nutzung der Räumlichkeiten nicht beeinträchtigt (zum Beispiel durch mangelnde Stubenreinheit, Lärm- oder Geruchsbelästigung) und insbesondere dass der Hund sich nicht aggressiv verhält. Die Zusage kann durch die AMTSWERKE im freien Ermessen entzogen werden, insbesondere dann, wenn sich andere Nutzer gestört fühlen. Der Kunde als Halter sorgt dafür, dass der Hund keinen Kot auf dem Gelände oder den angrenzenden Straßen hinterlässt.

10.11. Für die persönlichen Gegenstände der Kunden und die Garderobe übernimmt die AMTSWERKE keine Haftung. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Kunden.

10.12. Der AMTSWERKE steht für Forderungen gegen den Kunden aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Kunden zu.

11. Beendigung des Nutzungsverhältnisses

11.1. Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand an die AMTSWERKE zurückzugeben.

11.2. Der Nutzer hat sämtliche an ihn ausgegebene Schlüssel bzw. Zugangskarten an die AMTSWERKE zurückzugeben.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die AMTSWERKE behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3. Gerichtsstand ist Flensburg.

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